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Bestehende Werte sind eine lohnende Investition

Sie bekommen bis zu einem Drittel der Kaufsumme vom Finanzamt zurück

Der Gesetzgeber honoriert das Engagement, Gebäude in Sanierungsgebieten zu modernisieren. Die hierfür getragenen Aufwendungen können einkommensteuermindernd geltend gemacht werden.

Wie spare ich...

Die Steuerbegünstigung nach §§7h/7i, 10f EStG gilt für alle zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden in Sanierungsgebieten. Sie wird als Sonderabschreibung bzw. wie Sonderausgaben gewährt und bemisst sich nach der Höhe der zur Erhaltung des Gebäudes notwendigen oder zu einer sinnvollen Nutzung erforderlichen Renovierungskosten. Deren Höhe wird nach Fertigstellung durch Bescheid der Bauaufsichtsbehörde festgestellt.

... als Vermieter?

Dem Vermieter steht neben der Abschreibung für die Altsubstanz (50 Jahre x 2 %) die Sonderabschreibung für Sanierungskosten (8 Jahre x
9 %, 4 Jahre x 7 %) zu.

... als Eigennutzer?

Der Eigennutzer kann den Großteil der Sanierungskosten (10 Jahre x 9%) wie Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.

Ihr nächster Schritt

Fragen Sie Ihre/n Steuerberater/in nach Details und lassen Sie sich Ihre individuelle jährliche Ersparnis ausrechnen! Durch Eintragung eines Freibetrages auf Ihrer Lohnsteuerkarte wird sich diese nach Fertigstellung der Wohnung unmittelbar auswirken.

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