Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, zählen zu den historischen Schätzen unserer Städte. Sie haben aufgrund ihrer Geschichte eine außergewöhnliche Ausstrahlung und bieten ein ganz besonderes Wohnambiente – Eigenschaften, die wir bei Neubauten oft vermissen.
Sind denkmalgeschützte Immobilien erst einmal restauriert, stellen sie interessante Objekte für Investoren dar. Denn oft befinden sie sich in den besten Stadtlagen und lassen sich damit hervorragend vermieten. Hinzu kommen die hohen Steuervorteile, die durch das Absetzen der Sanierungskosten entstehen und erhebliche Ersparnisse bringen.
Damit eine Immobilie zum Denkmal erklärt werden kann, muss sie im Landesverzeichnis der denkmalgeschützten Objekte eingetragen sein. Erst dann können Sanierungsmaßnahmen, die vom Amt für Denkmalschutz bewilligt wurden, steuerlich abgeschrieben werden.
Der Gesetzgeber honoriert das Engagement für die Modernisierung von Gebäuden, die in Sanierungsgebieten liegen. Bei unseren Sanierungsprojekten erhalten bis zu einem Drittel der Kaufsumme vom Finanzamt zurück!