Seitdem die Eigenheimzulage und die degressive Abschreibung für vermietete Neubauten weggefallen ist, gilt die Denkmal-AfA als eine der letzten Steueroasen. Gemäß den Paragrafen 7h und 7i des Einkommensteuergesetz sind Sanierungskosten bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, und Gebäuden in Sanierungsgebieten in beträchtlicher Höhe absetzbar. Kapitalanleger können im Rahmen der Denkmal-AfA 100 Prozent der Modernisierungs- und Instandhaltungskosten abschreiben. Bei Eigennutzern liegt der Abschreibungssatz bei jährlich 9 Prozent über 10 Jahre. Diese attraktiven Abschreibungsmöglichkeiten führen zu einer enormen Steuerersparnis. Das heißt, der Staat beteiligt sich indirekt am Kauf der Immobilie.